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   LSG Hamburg, 24.04.2008 - L 5 AL 37/06   

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https://dejure.org/2008,28636
LSG Hamburg, 24.04.2008 - L 5 AL 37/06 (https://dejure.org/2008,28636)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2008 - L 5 AL 37/06 (https://dejure.org/2008,28636)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2008 - L 5 AL 37/06 (https://dejure.org/2008,28636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Erstattungsansprüchen bzw. Rückzahlungsansprüchen wegen Zahlungen von Arbeitslosengeld und Fahrtkosten sowie der Gewährung eines Darlehens als Überbrückungshilfe; Vorliegen von Unterbrechungstatbeständen aufgrund von Stundungsgesuchen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 43/03 R

    Aufforderung zur Erstattung von nach § 141n AFG gezahlten

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2008 - L 5 AL 37/06
    Da auch feststellende Verwaltungsakte über den Bestand des Anspruchs die Voraussetzungen eines Verwaltungsakts zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs i.S.d. § 52 SGB X erfüllen (BSG, Urteil vom 7.10.2004 - B 11 AL 43/03 R - Juris Rn. 23), wurde hierdurch die Verjährung sämtlicher Ansprüche erneut und bis heute andauernd unterbrochen.
  • BSG, 28.02.1996 - 3 RK 12/95

    Künstlersozialabgabepflicht bei Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2008 - L 5 AL 37/06
    Daher unterliegen sämtliche Forderungen - da die zugrunde liegenden Erstattungsbescheide unanfechtbar sind - von vornherein der dreißigjährigen Verjährung gemäß § 52 Abs. 2 SGB X a.F. i.V.m. § 218 Abs. 1 BGB a.F ... Als Verwaltungsakt i.S.d. § 52 Abs. 1 SGB X a.F. ist nämlich bereits derjenige anzusehen, der den Verpflichteten erstmalig zur Leistungserbringung auffordert, also der Erstattungsbescheid nach § 50 Abs. 3 S. 1 SGB X selbst (vgl. BSG vom 28.2.1996 - 3 RK 12/95 - SozR 3-5425 § 25 Nr. 9, S. 47).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2017 - L 2 R 1565/17

    Verrechnung einer Rentenleistung aufgrund des Verrechnungsersuchens eines anderen

    Daher unterliegen diese Forderungen der Beigeladenen - da die zu Grunde liegenden Erstattungsbescheide unanfechtbar sind - von vornherein der 30-jährigen Verjährung gemäß § 52 Abs. 2 SGB X. Als Verwaltungsakt im Sinne des § 52 Abs. 1 SGB X ist nämlich bereits derjenige anzusehen, der den Verpflichteten erstmalig zur Leistungserbringung auffordert, also der Erstattungsbescheid nach § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB X selbst (vgl. BSG vom 28. Februar 1996 - 3 RK 12/95 - SozR 3 - 5425 § 25 Nr. 9; LSG Hamburg, Urteil vom 24. April 2008 - L 5 AL 37/06 - ; Bayer. LSG, Urteil vom 14. November 2007 - L 13 R 157/07 - ; Hessisches LSG, Urteil vom 27. April 2012 - L 7 SO 58/10 - ; Engelmann in von Wulffen / Schütze, SGB X, 8. Auflage, § 52 Rdnr. 10a; Becker in Hauck / Noftz, Sozialgesetzbuch X, § 52 Rdnr. 30; a.A. Merten in Hauck/Noftz, a. a. O., § 50 Rdnr. 96).
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